MITGLIEDER DES VORSTANDS
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
ORGANE
Die Unternehmensform Genossenschaft besteht aus drei Organen/Gremien: der Mitgliederversammlung, dem Aufsichtsrat sowie dem Vorstand als Geschäftsführungsorgan.
Bei der Gemeinnützigen Baugenossenschaft „Grundstein“ eG wählt die Mitgliederversammlung den aus sechs Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Dem Vorstand obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der Genossenschaft. Er setzt sich aus einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied sowie zwei nebenamtlichen Vorstandsmitgliedern zusammen.